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Internationaler Standardanleitung

Standardanleitung zur größtmöglichen
Konservierungsrahmung

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FRM-2000
Addopted-1997
Standards-1998
Revised-1999
Revised-2000

FACTS publishes this document as a public service. Its use is voluntary, and all results obtained by its use must be entirely the responsibility of the user. This document is subject to revision, change and/or withdrawal at any time.  © FACTS 2000


1.00     Einführung 

1.01     Diese Standardanleitung wurde durch GAFP (Generally Accepted Framing Practices Committee (Ausschuss für allgemein anerkannte Rahmungspraktiken)) für die Rahmung von den Kunstwerken, die wertvoll sind, oder werden können, ausgearbeitet - entweder finanziell, oder aus historischen, sentimentalen, oder Sammlungsgründen. In diesem Dokument sind die Richtlinien für bestmögliche Konservierung bei der Rahmung jeglicher Kunstwerke dargelegt.

2.00     Allgemeine Überlegungen

2.01     Um die Wünsche der Kunden, das Vorhandensein vom Material und/oder notwendigen Techniken zu berücksichtigen, können Teile dieser Standardanleitung abgeändert werden. Diese Ausnahmen müssen zur Kenntnis genommen werden.

2.02     Mit den Ausführungen in dieser Anleitung können keine Ergebnisse in jedem individuellen Fall garantiert werden. Vielmehr handelt es sich dabei um  Empfehlungen, die sich auf entsprechende Forschung und mehrheitliche Meinungen des GAFP-Ausschusses gründen. Es ist die Sache des Rahmers, zu erkennen, wann ein individuelles Kunstwerk eventuell spezieller Maßnahmen und/oder spezieller Behandlung bedarf, die in diesem Standard nicht behandelt werden. In solchen Fällen müssen entsprechende Informationen vor einem Rahmungsversuch eingeholt werden. Wenn es sich empfiehlt, muss sich der Rahmer mit einem qualifizierten Fachmann, wie einem Konservierer, in Verbindung setzen.

3.00     Das Rahmen beeinflussende Faktoren.

3.01     Rahmen mit Rücksicht auf längstmögliche Konservierung ist keine Konservierungsbehandlung für irgendeinen Kunst- oder anderen Gegenstand, sondern ihr Zweck ist die Schaffung einer neutralen Umgebung, die keinen Einfluss auf den Gegenstand ausübt. Damit diese Art Rahmung möglichst hochwertig ist, sollte das Kunstwerk oder der Gegenstand vor seiner Rahmung in gutem Zustand sein.

3.02     Wenn der zu rahmende Gegenstand in schlechtem Zustand ist, sollte eine Konservierung in Betracht gezogen werden. Ernste Fragen hinsichtlich des Zustands des Gegenstandes und der Machbarkeit seiner Rahmung in diesem Zustand sollten vor der Rahmung an einen Konservierer weitergegeben werden.

3.03     Einige der grundsätzlichen Probleme, mit denen sich ein Konservierer beschäftigen sollte, sind:

3.03.1  Im Material oder den verwendeten Techniken inhärente Probleme

3.03.2  Schimmel- und/oder Insektenbefall

3.03.3  Unterstützungsprobleme

3.03.4  Unvorteilhafter Standort und/oder Umweltbedingungen

3.03.5  Verwendung von unpassenden Materialien und/oder Techniken beim Rahmen

3.03.6  Mangelnde Pflege

4.00     Terminologie

4.01     Definitionen (englisch)-"FACTS Standard Terminology" (letztes Kapitel oder letzte Überarbeitung) und Random House Webster's Unabridged Dictionary, Zweite Auflage.

4.02     Format-Die folgenden Wörter sind definiert, um die Bedeutung der Artikel, Abschnitte oder Formate klarzustellen, und um diejenigen herauszustellen, die verbindlich sind.

4.02.1  "Muss, darf nicht"-zeigt an, das etwas verbindlich ist.

4.02.2  "Sollte"-zeigt an, dass etwas als gut empfohlen wird

4.02.3 "Vielleicht, eventuell, unter Umständen, mag, kann"-zeigt an, dass etwas fakultativ ist.

4.03     "GAFP"-Generally Accepted Framing Practice (Allgemein anerkannte Rahmungspraktiken)

4.04     "Konsens"- Mehrheitsmeinung

4.05     "Materialhaltbarkeit"- muss von ANSI/NISO 39.48 1992 und/oder FACTS Guide for Permanence in Paper Mat and Mount Boards (FACTS Anleitung zur Haltbarkeit bei Papiermatten, Stoffmatte- und Aufziehkarton) 2000  (oder letzte Überarbeitung) definiert werden.

4.06     "Behandlungen"-alle Arbeitsschritte des Rahmungsprozesses

4.07     "Sicher für künstlerische Arbeit"-heißt, dass es keine bekannten Folgen oder bekannte schädlichen Folgen gibt, oder dass es als sicher für die Benutzung bei Rahmung von Kunstwerken oder Gegenständen bewiesen ist.

4.08     "Stabil"- bei Einwirkung von minimalen physikalischen, optischen und chemischen Einflüssen

4.09     "Gegenstand oder Kunstwerk"-alles, was gerahmt werden soll

4.10     Zu "Verglasungen" zählt sowohl Glas als auch Plastik

4.11     "Kunst auf Papier"-originale Kustwerke wie auch Reproduktionen

4.12     "Photographie"-jede Art originale Fotografien wie auch fotografische Reproduktionen

4.13     "Textilien"-jedwedes Kunstwerk mit Stoff

5.00     Materialien & Verfahren

5.01     Alle verwendeten Materialien und Verfahren müssen mit denen übereinstimmen, die hier angeführt werden, oder, wenn sie nicht hier aufgeführt sind, allgemein als sicher für den Gegenstand oder das Kunstwerk gelten.

5.02     Alle Verfahren, bei denen etwas an das Kunstwerk angebracht wird, müssen sich wieder rückgängig machen lassen, ohne das Kunstwerk oder sein Beiwerk zu beschädigen.

5.03     Alle zusätzlich an den Gegenstand angebrachten Gegenstände müssen sich ohne Beschädigungen Gegenstand oder seinem Beiwerk wieder entfernen lassen.

5.04     Alle Gestaltungs- und Maßmarkierungen an den Stellen, die mit dem Kunstwerk in Berührung kommen, sollten mit einem entfernbaren Mittel getätigt werden, und müssen entfernt werden. 

5.05     Kunstwerke müssen durch eine undurchdringliche Barriere wie Glas oder Metall vollständig getrennt und isoliert von jedem potentiell Schaden zufügenden Material aufbewahrt werden.

5.06     Für manche Fotografien, Textilien und einige andere Kunstwerke sind unter Umständen nichtalkalische Materialien notwendig.

6.00     Stoffmattekarton und dekorative Verzierungen

6.01     Der Stoffmattekarton einschließlich Farben muss den Normen aus Artikel 4.05 entsprechen

6.02     Alle Faserstoffe, Klebemittel zur Aufstellung, dekorative Verzierungen und jedwedes andere Material müssen sicher für den Gegenstand sein.

6.03     Alle Farben und Tinten müssen unabgeblutet und dürfen nicht verlaufend sein.

6.04     Der Stoffmattekarton darf unabhängig von ihrer Stärke nicht als Barriere von potentiell schädlichen Materialien sein.

7.00     Rückplattekarton und Pappen mit dem Füllstoff

7.01     Alle Materialien, einschließlich Farben, müssen den Normen Artikel 4.05 entsprechen.

7.02     Ein Rückplattekarton muss genügende Stärke und Festigkeit besitzen, um eine flache und den Umwelteinflüssen gegenüber stabil bleibende Oberfläche zu bieten.

8.00     An Kunstwerk und Gegenstände angebrachte Zusätze

8.01     Alle Zusätze müssen entfernbar sein, ohne Schaden am Kunstwerk, dem Gegenstand oder seinem Beiwerk zu verursachen. (Standards Artikeln 5.02, 5.03.)

8.02     Textiles Aufspannen muss so wenig wie möglich Belastung auf die Fasern ausüben und die Belastung muss gleichmäßig verteilt werden.

8.03     Textilien dürfen nicht mit Klebstoffen aufgebracht werden

9.00     Verglasen

9.01     Gegenstände, die einer Schutzverglasung bedürfen, müssen dem FACTS "Maximum Preservation Glazing Standard 2000" zur Abweisung von ultraviolettem Licht entsprechen

10.00   Aufstellung

10.01   Jedes Kunstwerk muss durch Glasunterlage(n) und/oder Abstandhalter von der Verglasung abgetrennt werden. Bei dieser Abtrennung muss eine normale Ausdehnung oder Biegung des Kunstwerks berücksichtigt werden. Eine vierlagige Stoffmattepappe gibt den Mindestabstand von 0.045 Zoll; 2 mm sein.

10.02   Jedes Kunstwerk muss mindestens of 1 Zoll (25 mm) von Holzflächen einschließlich Holzrahmen, Leisten oder Einsatzstücken entfernt sein.

10.02.1  Eine Ausnahme bei 10.02 muss bei Kunstwerken auf gespanntem Leinen wie bei Ölgemälden gemacht werden.

10.03  Ausnahmen bei 10.02 müssen gemacht werden bei: (a) Holzrahmen, wenn die gesamte Fuge mit einer undurchlässigen Barriere wie Glas oder Metall versehen ist; und (b) Spannriegel vollständig auf die gleiche Weise abgedeckt sind.

11.00   Einpassen

11.01   Die Rückseite des Rahmens muss zur Verminderung von Staub- und Schädlingsbefall mit einem nichtdurchdringenden Material abgedeckt sein.

11.02   Bei Stoffen und einigen anderen Gegenständen ist unter Umständen eine Konstruktion notwendig, mit der die Zufuhr von Luft ermöglicht wird.

11.03   Die Größe des Rahmens muss so beschaffen sein, dass eine normale Ausdehnung und Zusammenziehung seines Inhalts möglich ist.

11.04   Der Rahmen sollte ausreichend groß sein, um das Kunstwerk und die Unterlage zu halten, ohne sich zu verbiegen.

11.05   Rahmen für Gemälde auf dehnbaren Spannern müssen genügend Fugenbreite haben, so dass das Leinen innerhalb des Rahmens (erweitert) ohne Beschränkung angezogen werden kann.

11.06   Jedwede Methode zur Anbringung von Kunst auf gespanntem Leinen in den Rahmen darf nur ein Minimum an notwendigem Druck gegen die Rahmenfuge ausüben.

11.07   Sowohl die Hängmethode als auch die verwendeten Materialien müssen so durchgeführt werden bzw. beschaffen sein, dass Sicherheit und sicheres Hängen für normale Bedingungen gewährleistet werden.

12.00   Aufhängmöglichkeiten

12.01   Alle Aufhängmethoden und Aufbringungen müssen so beschaffen sein, dass sie ein Minimum an Belastung auf den Rahmen ausüben.

12.02   Bei Rahmen, bei dem Draht oder Band zum Hängen verwendet werden, müssen zwei Wandhaken verwendet werden.

12.03   Der Rahmen muss mit einer Vorrichtung zum Abstandhalten von der Wand mit mindestens 0.100 Zoll (2.5 mm) versehen sein. Mit diesem Abstand wird die freie Luftzufuhr hinter dem gerahmten Kunstwerk gewährleistet und das Risiko für Schimmelpilzentwicklung, Wasseransammlung, Insektenbefall und Staubansammlungen verringert.

12.04   Zur Rahmung von Stoffen mit längstmöglicher Erhaltung des Stoffes empfiehlt sich zur Verminderung der auf ihn ausgeübten Belastung eine geneigte Präsentation. 

13.00   Hinweise zur Präsentation

13.01   Vor dem Aufhängen eines gerahmten Kunstwerks oder Gegenstands sollte der Ausstellungsraum sorgfältig auf sein Potential, Schaden am gerahmten Kunstwerk oder Gegenstand hervorzurufen oder zu begünstigen, untersucht werden.

13.02   Jedwedes Licht ist schädlich. Ultraviolettes Licht ist am schädlichsten. Bei einer Ausstellung, bei der Wert auf nachhaltige Bewahrung des Gegenstandes gelegt wird, sollte die Lichteinstrahlung möglichst gering sein, und ein Minimum an Strahlen im UV-Spektrum enthalten.

13.03   Die Temperatur und Feuchtigkeit sollte, um konstant gehalten zu werden, reguliert und umgebungstechnisch beeinflusst werden. Es ist besonders wichtige, einen hohen (>70 %) Feuchtigkeitsgehalt zu vermeiden, um Schimmel- und Rostbildung sowie Farbfließen bei eventuellen Bestandteilen aus Metall zu verhindern. Ein sehr geringer Feuchtigkeitsgehalt der Luft (<20 %), wie er bei Zentralheizung ohne zusätzliche Feuchtigkeitszufuhr auftreten mag, sollte zur Verhinderung von Austrocknung und Brüchigwerden ebenso verhindert werden.

14.00   Regelmäßige Pflege

14.01   Erhaltung wird mit richtigem Rahmen, guten Präsentationsbedingungen und regelmäßiger Pflege erreicht. Alle diese Punkte liegen in der Hand des Besitzers.

14.02   Rahmungen bestehen nur für begrenzte Zeit, und sie sind keine Haltbarkeitsbehandlung für ein Kunstwerk oder Gegenstand.

14.03   Jedes gerahmte Kunstwerk sollte mindestens einmal jährlich  vollständig überprüft werden. Dabei sollten das Kunstwerk, die Präsentationsbedingungen und die Aufhängmethode überprüft werden.

14.04   Fragen hinsichtlich des Zustands sollten zur Überprüfung an einen Fachmann gegeben werden. Kunstwerke oder Gegenstände müssen unter Umständen gewartet oder regelmäßig neu gerahmt werden. Der Zustand des Kunstwerkes im Moment seiner Rahmung ist die Basis für seinen zukünftigen Zustand.

14.05   Viele Fotomaterialien verlieren leicht an Qualität schon bei Raumtemperatur, egal, wie sie gerahmt und präsentiert werden. Für die Langzeitaufbewahrung von Fotomaterial wird deshalb kühle oder kalte Lagerung empfohlen. Wenn das dargestellte Bild wichtig ist, sollte es in Betracht gezogen werden, es vor dem Rahmen zu kopieren.

14.06   Primäre Ursachen für die qualitative Verschlechterung von gerahmten oder präsentierten Stoffen sind diesem innewohnende Probleme der Faser, der Faserverarbeitung, sowie Objektkonstruktionstechniken, Objektverwendung, Lagerung, Präsentationsbedingungen, Insektenbefall und Pflege.

15.00   Zusammenfassung

15.01   Kein Material und keine Technik, die nicht als sicher für das Kunstwerk gilt, darf beim Rahmen verwendet werden.

15.02   Nach der Durchführung einer Konservierungsrahmung hängt der Zustand des Kunstwerks von Präsentationsbedingungen und regelmäßiger Pflege durch den Besitzer ab.

15.03   Informationen hinsichtlich Konservierungsrahmung und richtigen Präsentationsbedingungen müssen mit dem Kunden beredet werden - ebenso wie die Auswirkungen einer Durchführung oder Nichtdurchführung von Rahmungsmaßnahmen. Der Kunde muss jedwede Ausnahme von dieser Norm genehmigen.

15.04   Diese Betriebsanleitung aus dem Jahr 2000 kann unter Umständen zur Hinzufügung von zusätzlichen Informationen und/oder entsprechenden Forschungsergebnissen überarbeitet werden.

15.05   Wenn Sie die aktuelle Ausgabe dieser Anleitung oder zusätzliche Informationen erhalten möchten, wenden Sie sich an FACTS, 95 Mitchell Blvd., San Rafael, CA 94903., USA

16.00   Quellen

16.01   1996-1999 GAFP-Ausschuss und Beratungskomitee

16.02   Canadian Conservation Institute, CCI

16.03   American Society for Testing and Materials, ASTM Paper Aging Research Program

16.04   Technical Association of the Pulp & Paper Industry (TAPPI), Test Methods

16.05   American Institute for Conservation (AIC)  Katalog, Auflage I bis 9

16.06   American National Standards Institute / National Information Standards Organization

16.07   FACTS  Terminology, letztes Kapitel oder letzte Überarbeitung

16.08   FACTS  Standard Guide for Determining Frame Allowance, 1996.

16.09   FACTS Standard Guide for Glazing, 2000

16.10      FACTS Standard Guide for Maximum Preservation Paper, Mat & Mount Board,  2000

 

 

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