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Standardanleitung
zur größtmöglichen
Konservierungsrahmung
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FRM-2000
Addopted-1997
Standards-1998
Revised-1999
Revised-2000 |
FACTS
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is voluntary, and all results obtained by its use must
be entirely the responsibility of the user. This document
is subject to revision, change and/or withdrawal at
any time. ©
FACTS 2000
2.00
Allgemeine Überlegungen
2.01
Um die Wünsche der Kunden, das Vorhandensein vom Material
und/oder notwendigen Techniken zu berücksichtigen, können
Teile dieser Standardanleitung abgeändert werden. Diese
Ausnahmen müssen zur Kenntnis genommen werden.
2.02
Mit den Ausführungen in dieser Anleitung können keine
Ergebnisse in jedem individuellen Fall garantiert werden.
Vielmehr handelt es sich dabei um Empfehlungen,
die sich auf entsprechende Forschung und mehrheitliche
Meinungen des GAFP-Ausschusses gründen. Es ist die Sache
des Rahmers, zu erkennen, wann ein individuelles Kunstwerk
eventuell spezieller Maßnahmen und/oder spezieller Behandlung
bedarf, die in diesem Standard nicht behandelt werden.
In solchen Fällen müssen entsprechende Informationen
vor einem Rahmungsversuch eingeholt werden. Wenn es
sich empfiehlt, muss sich der Rahmer mit einem qualifizierten
Fachmann, wie einem Konservierer, in Verbindung setzen.
3.00
Das Rahmen beeinflussende Faktoren.
3.01
Rahmen mit Rücksicht auf längstmögliche Konservierung
ist keine Konservierungsbehandlung für irgendeinen Kunst-
oder anderen Gegenstand, sondern ihr Zweck ist die Schaffung
einer neutralen Umgebung, die keinen Einfluss auf den
Gegenstand ausübt. Damit diese Art Rahmung möglichst
hochwertig ist, sollte das Kunstwerk oder der Gegenstand
vor seiner Rahmung in gutem Zustand sein.
3.02
Wenn der zu rahmende Gegenstand in schlechtem Zustand
ist, sollte eine Konservierung in Betracht gezogen werden.
Ernste Fragen hinsichtlich des Zustands des Gegenstandes
und der Machbarkeit seiner Rahmung in diesem Zustand
sollten vor der Rahmung an einen Konservierer weitergegeben
werden.
3.03
Einige der grundsätzlichen Probleme, mit denen sich
ein Konservierer beschäftigen sollte, sind:
3.03.1
Im Material oder den verwendeten Techniken inhärente
Probleme
3.03.2
Schimmel- und/oder Insektenbefall
3.03.3
Unterstützungsprobleme
3.03.4
Unvorteilhafter Standort und/oder Umweltbedingungen
3.03.5
Verwendung von unpassenden Materialien und/oder Techniken
beim Rahmen
3.03.6
Mangelnde Pflege
4.00
Terminologie
4.01
Definitionen (englisch)-"FACTS Standard Terminology"
(letztes Kapitel oder letzte Überarbeitung) und Random
House Webster's Unabridged Dictionary, Zweite Auflage.
4.02
Format-Die folgenden Wörter sind definiert, um die Bedeutung
der Artikel, Abschnitte oder Formate klarzustellen,
und um diejenigen herauszustellen, die verbindlich sind.
4.02.1
"Muss, darf nicht"-zeigt an, das etwas verbindlich
ist.
4.02.2
"Sollte"-zeigt an, dass etwas als gut empfohlen
wird
4.02.3
"Vielleicht, eventuell, unter Umständen, mag, kann"-zeigt
an, dass etwas fakultativ ist.
4.03
"GAFP"-Generally Accepted Framing Practice
(Allgemein anerkannte Rahmungspraktiken)
4.04
"Konsens"- Mehrheitsmeinung
4.05
"Materialhaltbarkeit"- muss von ANSI/NISO
39.48 1992 und/oder FACTS Guide for Permanence in Paper
Mat and Mount Boards (FACTS Anleitung zur Haltbarkeit
bei Papiermatten, Stoffmatte- und Aufziehkarton) 2000
(oder letzte Überarbeitung) definiert werden.
4.06
"Behandlungen"-alle Arbeitsschritte des Rahmungsprozesses
4.07
"Sicher für künstlerische Arbeit"-heißt, dass
es keine bekannten Folgen oder bekannte schädlichen
Folgen gibt, oder dass es als sicher für die Benutzung
bei Rahmung von Kunstwerken oder Gegenständen bewiesen
ist.
4.08
"Stabil"- bei Einwirkung von minimalen physikalischen,
optischen und chemischen Einflüssen
4.09
"Gegenstand oder Kunstwerk"-alles, was gerahmt
werden soll
4.10
Zu "Verglasungen" zählt sowohl Glas als auch
Plastik
4.11
"Kunst auf Papier"-originale Kustwerke wie
auch Reproduktionen
4.12
"Photographie"-jede Art originale Fotografien
wie auch fotografische Reproduktionen
4.13
"Textilien"-jedwedes Kunstwerk mit Stoff
5.00
Materialien & Verfahren
5.01
Alle verwendeten Materialien und Verfahren müssen mit
denen übereinstimmen, die hier angeführt werden, oder,
wenn sie nicht hier aufgeführt sind, allgemein als sicher
für den Gegenstand oder das Kunstwerk gelten.
5.02
Alle Verfahren, bei denen etwas an das Kunstwerk angebracht
wird, müssen sich wieder rückgängig machen lassen, ohne
das Kunstwerk oder sein Beiwerk zu beschädigen.
5.03
Alle zusätzlich an den Gegenstand angebrachten Gegenstände
müssen sich ohne Beschädigungen Gegenstand oder seinem
Beiwerk wieder entfernen lassen.
5.04
Alle Gestaltungs- und Maßmarkierungen an den Stellen,
die mit dem Kunstwerk in Berührung kommen, sollten mit
einem entfernbaren Mittel getätigt werden, und müssen
entfernt werden.
5.05
Kunstwerke müssen durch eine undurchdringliche Barriere
wie Glas oder Metall vollständig getrennt und isoliert
von jedem potentiell Schaden zufügenden Material aufbewahrt
werden.
5.06
Für manche Fotografien, Textilien und einige andere
Kunstwerke sind unter Umständen nichtalkalische Materialien
notwendig.
6.00
Stoffmattekarton und dekorative Verzierungen
6.01
Der Stoffmattekarton einschließlich Farben muss den
Normen aus Artikel 4.05 entsprechen
6.02
Alle Faserstoffe, Klebemittel zur Aufstellung, dekorative
Verzierungen und jedwedes andere Material müssen sicher
für den Gegenstand sein.
6.03
Alle Farben und Tinten müssen unabgeblutet und dürfen
nicht verlaufend sein.
6.04
Der Stoffmattekarton darf unabhängig von ihrer Stärke
nicht als Barriere von potentiell schädlichen Materialien
sein.
7.00
Rückplattekarton und Pappen mit dem Füllstoff
7.01
Alle Materialien, einschließlich Farben, müssen den
Normen Artikel 4.05 entsprechen.
7.02
Ein Rückplattekarton muss genügende Stärke und Festigkeit
besitzen, um eine flache und den Umwelteinflüssen gegenüber
stabil bleibende Oberfläche zu bieten.
8.00
An Kunstwerk und Gegenstände angebrachte Zusätze
8.01
Alle Zusätze müssen entfernbar sein, ohne Schaden am
Kunstwerk, dem Gegenstand oder seinem Beiwerk zu verursachen.
(Standards Artikeln 5.02, 5.03.)
8.02
Textiles Aufspannen muss so wenig wie möglich Belastung
auf die Fasern ausüben und die Belastung muss gleichmäßig
verteilt werden.
8.03
Textilien dürfen nicht mit Klebstoffen aufgebracht werden
9.00
Verglasen
9.01
Gegenstände, die einer Schutzverglasung bedürfen, müssen
dem FACTS "Maximum Preservation Glazing Standard
2000" zur Abweisung von ultraviolettem Licht entsprechen
10.00
Aufstellung
10.01
Jedes Kunstwerk muss durch Glasunterlage(n) und/oder
Abstandhalter von der Verglasung abgetrennt werden.
Bei dieser Abtrennung muss eine normale Ausdehnung oder
Biegung des Kunstwerks berücksichtigt werden. Eine vierlagige
Stoffmattepappe gibt den Mindestabstand von 0.045 Zoll;
2 mm sein.
10.02
Jedes Kunstwerk muss mindestens of 1 Zoll (25 mm) von
Holzflächen einschließlich Holzrahmen, Leisten oder
Einsatzstücken entfernt sein.
10.02.1
Eine Ausnahme bei 10.02 muss bei Kunstwerken auf gespanntem
Leinen wie bei Ölgemälden gemacht werden.
10.03
Ausnahmen bei 10.02 müssen gemacht werden bei: (a) Holzrahmen,
wenn die gesamte Fuge mit einer undurchlässigen Barriere
wie Glas oder Metall versehen ist; und (b) Spannriegel
vollständig auf die gleiche Weise abgedeckt sind.
11.00
Einpassen
11.01
Die Rückseite des Rahmens muss zur Verminderung von
Staub- und Schädlingsbefall mit einem nichtdurchdringenden
Material abgedeckt sein.
11.02
Bei Stoffen und einigen anderen Gegenständen ist unter
Umständen eine Konstruktion notwendig, mit der die Zufuhr
von Luft ermöglicht wird.
11.03
Die Größe des Rahmens muss so beschaffen sein, dass
eine normale Ausdehnung und Zusammenziehung seines Inhalts
möglich ist.
11.04
Der Rahmen sollte ausreichend groß sein, um das Kunstwerk
und die Unterlage zu halten, ohne sich zu verbiegen.
11.05
Rahmen für Gemälde auf dehnbaren Spannern müssen genügend
Fugenbreite haben, so dass das Leinen innerhalb des
Rahmens (erweitert) ohne Beschränkung angezogen werden
kann.
11.06
Jedwede Methode zur Anbringung von Kunst auf gespanntem
Leinen in den Rahmen darf nur ein Minimum an notwendigem
Druck gegen die Rahmenfuge ausüben.
11.07
Sowohl die Hängmethode als auch die verwendeten Materialien
müssen so durchgeführt werden bzw. beschaffen sein,
dass Sicherheit und sicheres Hängen für normale Bedingungen
gewährleistet werden.
12.00
Aufhängmöglichkeiten
12.01
Alle Aufhängmethoden und Aufbringungen müssen so beschaffen
sein, dass sie ein Minimum an Belastung auf den Rahmen
ausüben.
12.02
Bei Rahmen, bei dem Draht oder Band zum Hängen verwendet
werden, müssen zwei Wandhaken verwendet werden.
12.03
Der Rahmen muss mit einer Vorrichtung zum Abstandhalten
von der Wand mit mindestens 0.100 Zoll (2.5 mm) versehen
sein. Mit diesem Abstand wird die freie Luftzufuhr hinter
dem gerahmten Kunstwerk gewährleistet und das Risiko
für Schimmelpilzentwicklung, Wasseransammlung, Insektenbefall
und Staubansammlungen verringert.
12.04
Zur Rahmung von Stoffen mit längstmöglicher Erhaltung
des Stoffes empfiehlt sich zur Verminderung der auf
ihn ausgeübten Belastung eine geneigte Präsentation.
13.00
Hinweise zur Präsentation
13.01
Vor dem Aufhängen eines gerahmten Kunstwerks oder Gegenstands
sollte der Ausstellungsraum sorgfältig auf sein Potential,
Schaden am gerahmten Kunstwerk oder Gegenstand hervorzurufen
oder zu begünstigen, untersucht werden.
13.02
Jedwedes Licht ist schädlich. Ultraviolettes Licht ist
am schädlichsten. Bei einer Ausstellung, bei der Wert
auf nachhaltige Bewahrung des Gegenstandes gelegt wird,
sollte die Lichteinstrahlung möglichst gering sein,
und ein Minimum an Strahlen im UV-Spektrum enthalten.
13.03
Die Temperatur und Feuchtigkeit sollte, um konstant
gehalten zu werden, reguliert und umgebungstechnisch
beeinflusst werden. Es ist besonders wichtige, einen
hohen (>70 %) Feuchtigkeitsgehalt zu vermeiden, um
Schimmel- und Rostbildung sowie Farbfließen bei eventuellen
Bestandteilen aus Metall zu verhindern. Ein sehr geringer
Feuchtigkeitsgehalt der Luft (<20 %), wie er bei
Zentralheizung ohne zusätzliche Feuchtigkeitszufuhr
auftreten mag, sollte zur Verhinderung von Austrocknung
und Brüchigwerden ebenso verhindert werden.
14.00
Regelmäßige Pflege
14.01
Erhaltung wird mit richtigem Rahmen, guten Präsentationsbedingungen
und regelmäßiger Pflege erreicht. Alle diese Punkte
liegen in der Hand des Besitzers.
14.02
Rahmungen bestehen nur für begrenzte Zeit, und sie sind
keine Haltbarkeitsbehandlung für ein Kunstwerk oder
Gegenstand.
14.03
Jedes gerahmte Kunstwerk sollte mindestens einmal jährlich
vollständig überprüft werden. Dabei sollten das Kunstwerk,
die Präsentationsbedingungen und die Aufhängmethode
überprüft werden.
14.04
Fragen hinsichtlich des Zustands sollten zur Überprüfung
an einen Fachmann gegeben werden. Kunstwerke oder Gegenstände
müssen unter Umständen gewartet oder regelmäßig neu
gerahmt werden. Der Zustand des Kunstwerkes im Moment
seiner Rahmung ist die Basis für seinen zukünftigen
Zustand.
14.05
Viele Fotomaterialien verlieren leicht an Qualität schon
bei Raumtemperatur, egal, wie sie gerahmt und präsentiert
werden. Für die Langzeitaufbewahrung von Fotomaterial
wird deshalb kühle oder kalte Lagerung empfohlen. Wenn
das dargestellte Bild wichtig ist, sollte es in Betracht
gezogen werden, es vor dem Rahmen zu kopieren.
14.06
Primäre Ursachen für die qualitative Verschlechterung
von gerahmten oder präsentierten Stoffen sind diesem
innewohnende Probleme der Faser, der Faserverarbeitung,
sowie Objektkonstruktionstechniken, Objektverwendung,
Lagerung, Präsentationsbedingungen, Insektenbefall und
Pflege.
15.00
Zusammenfassung
15.01
Kein Material und keine Technik, die nicht als sicher
für das Kunstwerk gilt, darf beim Rahmen verwendet werden.
15.02
Nach der Durchführung einer Konservierungsrahmung hängt
der Zustand des Kunstwerks von Präsentationsbedingungen
und regelmäßiger Pflege durch den Besitzer ab.
15.03
Informationen hinsichtlich Konservierungsrahmung und
richtigen Präsentationsbedingungen müssen mit dem Kunden
beredet werden - ebenso wie die Auswirkungen einer Durchführung
oder Nichtdurchführung von Rahmungsmaßnahmen. Der Kunde
muss jedwede Ausnahme von dieser Norm genehmigen.
15.04
Diese Betriebsanleitung aus dem Jahr 2000 kann unter
Umständen zur Hinzufügung von zusätzlichen Informationen
und/oder entsprechenden Forschungsergebnissen überarbeitet
werden.
15.05
Wenn Sie die aktuelle Ausgabe dieser Anleitung oder
zusätzliche Informationen erhalten möchten, wenden Sie
sich an FACTS, 95 Mitchell Blvd., San Rafael, CA 94903.,
USA
16.00
Quellen
16.01
1996-1999 GAFP-Ausschuss und Beratungskomitee
16.02
Canadian Conservation Institute, CCI
16.03
American Society for Testing and Materials, ASTM Paper
Aging Research Program
16.04
Technical Association of the Pulp & Paper Industry
(TAPPI), Test Methods
16.05
American Institute for Conservation (AIC) Katalog,
Auflage I bis 9
16.06
American National Standards Institute / National Information
Standards Organization
16.07
FACTS Terminology, letztes Kapitel oder letzte
Überarbeitung
16.08
FACTS Standard Guide for Determining Frame Allowance,
1996.
16.09
FACTS Standard Guide for Glazing, 2000
16.10
FACTS Standard Guide for Maximum Preservation Paper,
Mat & Mount Board, 2000
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